Produktbeschreibung
Der Kabelkäfig 3VA9257-0KB02 ist eine Steck- und Einschubeinheit für Leistungsschalter der Serie 3VA12 in 3- und 4-poliger Ausführung. Das Zubehörteil gehört zur Produktfamilie 3VA9 und ist als Ersatzteil sowie für Neu- und Umrüstungen konzipiert. Der Kabelkäfig dient der Fixierung und Führung von Anschlussleiterquerschnitten in Niederspannungsschaltanlagen und trägt zur geordneten Verdrahtung im Schaltschrank bei. Das Bauteil entspricht der RoHS-Richtlinie (gültig seit 01.10.2014) und unterliegt keinen speziellen Exportkontrollbestimmungen. Die Verpackungsmaße betragen 280 × 160 × 50 mm bei einem Nettogewicht von 33 Gramm.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Nachrüstung an bestehenden 3VA12-Leistungsschaltern, die Optimierung der Kabelorganisation in Verteilerblöcken sowie die Ersatzteilbeschaffung bei Wartungsarbeiten in Schaltschränken. Das Zubehör ermöglicht eine fachgerechte Anordnung paralleler oder mehradrigers Versorgungsleitungen und trägt zu einer wartungsfreundlichen Konstruktion des Schaltschranks bei. Die Standardlieferzeit beträgt 3 Tage, sodass schnelle Ersatzbeschaffungen problemlos möglich sind.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0330 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
280,00 × 160,00 × 50,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
280,00 x 160,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,033 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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