Produktbeschreibung
Der Auslösestößel 3VA9257-0KD81 ist ein Verschleißteil und Zubehörartikel für die Einschubeinheit 3VA12 des Siemens-Schaltgeräte-Systems 3VA. Das Ersatzteil gehört zur Produktfamilie Zubehör und Ersatzteile 3VA9 und ist konzipiert für IEC-Schalter mit Bemessungsströmen bis 1250 A. Der Auslösestößel ist im Schaltermechanismus verbaut und überträgt die Auslösekraft vom thermischen oder magnetischen Auslöseelement auf die mechanische Schaltmechanik des Hauptschalters. Das Bauteil unterliegt der RoHS-Richtlinie seit dem 1. Oktober 2014 und erfüllt alle Stoffbeschränkungen gemäß EU 2011/65/EU. Mit einem Nettogewicht von nur 7 Gramm ist der Stößel ein leichtes, wartungsfreundliches Ersatzteil.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch bei Verschleiß nach langen Betriebsdauern in Schaltschränken von Industrieanlagen sowie die vorausschauende Instandhaltung in Produktionsverteilern und Maschinenschaltschränken. Das Bauteil kann auch bei der Nachrüstung von älteren 3VA12-Einschubeinheiten verwendet werden, sofern die mechanische Kompatibilität gewährleistet ist. Die Lieferzeit beträgt standardmäßig 3 Tage, was eine schnelle Ersatzbeschaffung bei Schalterbeschädigungen ermöglicht.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0070 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
125,00 × 80,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile 3VA9, für IEC-Schalter bis 1250A |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 80,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,007 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2014 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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