Produktbeschreibung
Die Kabelanschlussabdeckung kurz 3KD9304-1 ist Originalzubehör von Siemens für die Gerätebaugr. 3KD Baugr. 3 und 3KC0 Baugr. 3. Die kurze Ausführung mit einer Stückzahl von 1 Abdeckung schützt die Kabelanschlussbereich vor Verschmutzung, Staub und versehentlicher mechanischer Beschädigung während des Betriebs im Schaltschrank. Das Kunststoffgehäuse ist gemäß RoHS-Direktive seit 24.11.2009 zertifiziert und erfüllt alle Anforderungen der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung (2012/19/EU). Mit einem Nettogewicht von 0,11 kg und kompakten Verpackungsmaßen von 80 x 100 x 120 mm lässt sich die Abdeckung platzsparend lagern und transportieren.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind der Schutz von Kabeleinführungen in Niederspannungsverteilern und die Abdeckung freier Anschlussleisten nach Verdrahtungsarbeiten. Auch bei häufigen Umverdrahtungen oder beim Wechsel von Steuerkabeln bleibt die Anschlusszone durch diese Abdeckung vor Verschmutzung gefeit. Die Lieferzeit beträgt regulär zwei Tage, sodass Ersatzbeschaffung im Wartungsfall schnell möglich ist. Für größere oder spezialisierte Schaltschrank-Installationen können mehrere Stück bestellt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1100 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1100 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,00 × 10,00 × 12,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
2 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 100,00 x 120,00 mm |
| Nettogewicht |
0,11 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 24.11.2009 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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