Produktbeschreibung
Die Kabelanschlussabdeckung 3KD9304-0 ist Zubehör für die Verbindungsbrücke der Siemens-Niederspannungsschaltgeräte 3KD Baureihe 3. Sie wird bei der zweipoligen Reihenschaltung von zwei Polen eingesetzt und schützt die Kabelanschlüsse vor Verschmutzung, Feuchtigkeit und mechanischen Beschädigungen im laufenden Betrieb. Das Kunststoffteil ist für den sicheren Einsatz in Schaltschränken und Verteilerfeldern ausgelegt. Mit einem Nettogewicht von nur 0,273 kg ist die Abdeckung leicht zu handhaben und zu montieren. Die Liefermenge beträgt ein Stück und ist einzeln bestellbar. Das Zubehörteil erfüllt die RoHS-Richtlinie seit April 2015 und unterliegt den REACH-Informationspflichten nach Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Es ist für den Einsatz in 3KD-Schaltgeräten Baureihe 3 konstruiert und gewährleistet eine sichere und wartungsfreundliche Verdrahtung von Steuerungsanlagen in Maschinenbau, Pumpenanlagen und Förderanlagen. Die Abdeckung trägt zur Erhöhung der Betriebssicherheit bei, indem sie die kritischen Kabelanschlüsse vor Umwelteinflüssen abschirmt und somit Ausfallzeiten durch Korrosion oder Verschmutzung reduziert. Bei Ersatzbedarfen oder beim Austausch von Verbindungsbrücken sollte die Abdeckung mitbestellt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2730 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2730 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
15,00 × 15,00 × 24,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
150,00 x 150,00 x 240,00 mm |
| Nettogewicht |
0,273 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2015 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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