Produktbeschreibung
Der elektronische Geräteschutzschalter 5SK9108-1 ist ein 1-poliger Schutzschalter mit 8 A Bemessungsstrom und einer Nennspannung von 24 V DC. Das Gerät besitzt einen zusätzlichen Hilfschalter für Meldezwecke und kann beide Pole gleichzeitig abschalten. Der Schalter reagiert auf Überlastströme durch eine elektronische Auslösecharakteristik, die gezielt auf Steuerstromkreise abgestimmt ist. Die elektronische Auslösung ermöglicht präzise Abschaltzeiten ohne mechanische Verzögerungen. Der 5SK9108-1 wird in Schaltschränken für Steuerungen von Verpackungsmaschinen und Förderanlagen verwendet, wo DC 24 V-Stromkreise gegen Überlast und Kurzschluss geschützt werden müssen. Auch in Schutzbeschaltungen von SPS-Eingängen findet der Schalter häufig Anwendung.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein thermomagnetischen Schutzschaltern bietet die elektronische Auslösung eine reproduzierbare, zeitabhängige Charakteristik, die besonders für digitale Steuerungen vorteilhaft ist. Der Hilfschalter ermöglicht die Fernmeldung einer Auslösung an überlagerte Automatisierungssysteme. Das Gerät ist RoHS-konform und erfüllt die Anforderungen der REACH-Richtlinie.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0450 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
97,00 × 56,00 × 83,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
97,00 x 56,00 x 83,00 mm |
| Nettogewicht |
0,045 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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