Produktbeschreibung
Der Geräteschutzschutzschalter 5SK9106-1 ist eine elektronische Schutzeinrichtung mit 6A Bemessungsstrom für 24V DC-Versorgungen. Der Schalter verfügt über einen integrierten Hilfschalter für die Fernmeldung oder Verriegelungsfunktion. Die elektronische Auslösecharakteristik ermöglicht präzise Ansprechwerte und verhindert Nutzungsausfälle durch Überempfindlichkeit. Das Gerät ist nach RoHS-Richtlinie konform und erfüllt die Anforderungen der Elektroaltgeräte-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von 24V-Gleichspannungsversorgungen in Schaltschränken von Verpackungsmaschinen, die Schutzschaltung von SPS-Eingangsbeschaltungen sowie die Steuerungsspannungs-Versorgung in Förder- und Materialhandlingsanlagen. Der integrierte Hilfschalter ermöglicht eine Rückmeldung des Schaltzustands an übergeordnete Steuerelektronik oder dient zur Verriegelung von Schützen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu rein thermischen Auslösern bietet die elektronische Auslösung höhere Selektivität und Reproduzierbarkeit bei wiederholten Schalthandlungen. Montage erfolgt auf Hutschiene 35mm gemäß EN 60715.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0440 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
97,00 × 56,00 × 83,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000042 |
| Produktfamilie |
Grundgeräte |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
97,00 x 56,00 x 83,00 mm |
| Nettogewicht |
0,044 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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