Produktbeschreibung
Das Gehäuseunterteil 3RW5953-0GB00 ist ein Ersatzteil für den Sanftstarter 3RW55 in den Baugröße 2 und 3. Es dient der Komplettierung oder dem Austausch des Geräteunterteils nach Verschleiß oder Beschädigung. Die Typbezeichnung 3RW55/52 BG2-3 kennzeichnet die Kompatibilität mit den gängigen Sanftstarter-Serien für Niederspannungsschaltanlagen. Das Gehäuseunterteil wiegt 0,92 kg und hat Verpackungsmaße von 335 × 233 × 137 mm. Es unterliegt den Rücknahmepflichten der WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) und erfüllt die RoHS-Konformität seit dem 15. Februar 2018.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Austausch verschlissener Gehäuse-Komponenten in bestehenden Schaltschränken sowie die Wartung von Sanftstarter-Installationen in Umrichter- und Antriebsstromkreisen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit liegt in der Instandhaltung von Maschinen und Förderanlagen, wo Sanftstarter als Soft-Start-Geräte zur Strombegrenzung beim Hochfahren von Asynchronmotoren dienen. Das Ersatzteil ermöglicht einen schnellen Austausch ohne Stilllegung der gesamten Steueranlage. Die Verfügbarkeit mit einer Regel-Lieferzeit von drei Tagen gewährleistet kurze Reparaturzyklen in der Instandhaltung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,9200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,9200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
33,50 × 23,30 × 13,70 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
335,00 x 233,00 x 137,00 mm |
| Nettogewicht |
0,92 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
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