Produktbeschreibung
Der Bypass-Bausatz 3RW5953-0BY00 ist ein Ersatzteil für die Sanftstarter-Reihe 3RW55 und 3RW52 der Baugröße 2 und 3. Der Bausatz ermöglicht es, den Sanftanlaufer zu umgehen und den Motor direkt an das Netz zu schalten, sobald die Hochlaufphase abgeschlossen ist. Dies reduziert Wärmeverluste und mechanische Belastung während des stationären Betriebs. Der Bausatz ist als komplettes Verschleißteil konzipiert und kann bei Bedarf ausgetauscht werden, ohne den gesamten Sanftstarter zu erneuern. Die Montage erfolgt als Steckelement im Schaltgerät. Das Ersatzteil
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in Schaltschränken für Pumpenantriebe, Verdichterantriebe und andere drehzahlstabile Lasten eingesetzt, wo nach dem Hochlauf dauernde Vollastbetrieb erforderlich ist. Auch in Förderanlagen und Walzenantrieben mit definierten Startzeiten findet der Bypass-Bausatz Anwendung. Im Unterschied zum Austausch des kompletten Sanftstarters ist die Bausatz-Lösung kostengünstiger und schneller zu handhaben. Der Bausatz erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt der WEEE-Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0800 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0800 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,30 × 7,50 × 5,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Ersatzteile für Sanftstarter 3RW55 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
83,00 x 75,00 x 53,00 mm |
| Nettogewicht |
0,08 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 15.02.2018 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
| Nachhaltigkeit |
Zertifikat ansehen |
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