Produktbeschreibung
Der rückwärtige Flachanschluss 3VA9673-0QE60 ist ein Verbindungszubehör für Siemens Leistungsschalter der Serie 3VA65 und 3VA66. Das Set enthält drei Flachkontakte mit 90-Grad-Horizontalausrichtung zur Anschlussseite und dient dem rückseitigen Anschluss in engen Schaltschrankgeometrien. Die Flachausführung ermöglicht platzsparende Verdrahtung in vertikalen und horizontalen Anordnungen von Niederspannungs-Verteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind kompakte Schaltschrankbauten, wo der Leistungsschalter von hinten angebunden wird, sowie Modernisierungen bestehender 3VA65/66-Installationen mit angepasster Anschlussgeometrie.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu frontalen oder vertikalen Anschlussoptionen ermöglicht die Horizontal-90°-Ausführung eine dichte Verschaltung mehrerer Schalter in engen Installationsräumen und reduziert die Länge der Anschlussleiter. Das Zubehörteil ist RoHS-konform und unterliegt der EU-Rücknahmepflicht für Elektrogeräte. Lieferumfang: 3 Flachanschluss-Stecker. Kompatibel mit Siemens 3VA65 und 3VA66 Leistungsschaltern im Niederspannungsbereich.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
5,6170 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
340,00 × 245,00 × 65,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
340,00 x 245,00 x 65,00 mm |
| Nettogewicht |
5,617 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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