Produktbeschreibung
Das Ersatzteil 8UC6024 ist ein Zwischenstück zum Drehantrieb 8UC6 und verbindet zwei Wellen von je 12 mm Durchmesser. Es ist ein Originalersatzteil von Siemens für Niederspannungsschaltgeräte mit mechanisch betätigtem Antrieb. Das Zwischenstück dient als Kupplungselement zwischen dem Drehantrieb und der Schalteinrichtung und gewährleistet die sichere Kraftübertragung bei manueller oder motorischer Betätigung. Das Teil erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt keiner Rücknahmepflicht gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Austausch verschlissener Kupplungselemente in bestehenden Schaltanlagen mit 8UC6-Antriebseinheiten sowie die Instandhaltung von Schaltschranksystemen in Energieversorgungsanlagen und Industrieanlagen. Das Teil wird als Mengeneinheit 1 Stück angeboten und ist über Standard-Lieferketten verfügbar. Bei Bedarf sollte die Kompatibilität mit dem vorhandenen Antriebsystem überprüft werden, um eine korrekte Passung und Funktionsweise zu sichern. Die Verpackungsmaße betragen 40 × 28 × 25 mm bei einem Nettogewicht von 78 Gramm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0780 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0780 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
4,00 × 2,80 × 2,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000230 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
40,00 x 28,00 x 25,00 mm |
| Nettogewicht |
0,078 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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