Produktbeschreibung
Die Verlängerungswelle 8UC6 ist ein Ersatzteil für Drehantriebe der Baureihe 8UC6 von Siemens. Die Welle hat eine Länge von 600 Millimetern und einen quadratischen Querschnitt von 10 x 10 Millimetern. Sie dient der Erweiterung des Antriebsbereichs und ermöglicht damit die Betätigung von Schaltgeräten und Abgängen über größere Distanzen hinweg. Das Material ist korrosionsbeständig und erfüllt die RoHS-Richtlinie. Das Nettogewicht beträgt 0,424 Kilogramm; die Verpackungsmenge umfasst ein Stück. Die Welle wird in Schaltschränken für Niederspannungsverteilungen eingebaut, besonders häufig bei der Fernbetätigung von Lasten-Schaltern und Drehschaltern in der Elektroverteilung. Typisch ist auch der Einsatz in Messwagen und mobilen Schaltanlagen, wo der Platz für direkte Betätigung nicht ausreicht.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu starren Wellennaben bietet die Verlängerungswelle eine flexible Längenerweiterung ohne zusätzliche Getriebe oder Kupplungen. Die Regel-Lieferzeit beträgt drei Tage. Siemens-Ersatzteile werden durch ein werksseitiges Zertifikat begleitet und sind mit den Drehantrieben der Serie 8UC6 vollständig kompatibel.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,4240 kg
|
| Artikelgewicht: |
0,4240 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
53,00 × 1,30 × 1,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000916 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
530,00 x 13,00 x 13,00 mm |
| Nettogewicht |
0,424 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Erfüllt |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
Es gibt noch keine Bewertungen.