Produktbeschreibung
Die Endkappe 5ST2196 ist ein Verschlusselement für 1-phasige Gabelsammelschienen des Typs GSS. Sie wird an den Endpositionen von Sammelschienen 5ST2183, 5ST2190 und 5ST2193 montiert, um die elektrischen Kontaktzonen abzusichern und die Schaltanlage gegen Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen. Die Endkappe ist aus Material gefertigt und erfüllt alle Anforderungen der RoHS-Richtlinie. Das Nettogewicht beträgt 0,2 Gramm. Die Lieferzeit beträgt durchschnittlich drei Tage.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Ausrüstung von Niederspannungsverteilern in Produktionshallen sowie der Schaltschrankbau, wo Sammelschienen als zentrales Verteilsystem für Steuerstromkreise und Hauptleistungskreise genutzt werden. Eine weitere Anwendung liegt in der Modernisierung bestehender Schaltanlagen, wenn Sammelschienen-Systeme erweitert oder Endpositionen nachträglich abgesichert werden müssen. Die Endkappe ist ein notwendiges Zubehörteil, um das komplette und sichere Sammelschienen-System zu gewährleisten. Sie sollte bei jeder Installation oder Erweiterung einer GSS-Sammelschiene berücksichtigt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0010 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
137,00 × 80,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
Sammelschienen und Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
137,00 x 80,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0002 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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