Produktbeschreibung
Die Anschlussklemme 5ST2157 ist eine Einspeisung-Klemme für Sammelschienen mit 35 mm² Querschnitt. Sie verbindet sowohl Gabel- als auch Stiftsammelschienen und ermöglicht die sichere Stromeinspeisung in Niederspannungsverteilern und Schaltanlagen. Die Klemme ist aus Material gefertigt und entspricht den aktuellen Sicherheitsnormen sowie der RoHS-Richtlinie (seit 01.01.2006). Das Nettogewicht beträgt 36,1 g, die Verpackungseinheit ist einzeln erhältlich.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Stromverteilung in Schaltschränken von Produktionsanlagen, die Energieeinspeisung in dezentralen Steuerungsverteilern sowie die Sammelschienen-Beschaltung in Maschinenpark-Infrastrukturen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu bloßen Durchsteckklemmen ermöglicht diese Anschlussklemme eine gesicherte Kontaktierung unter Last, da sie speziell für die Einspeisung ausgelegt ist und höhere Strombelastungen verkraftet. Für den Austausch oder die Erweiterung bestehender Sammelschienen-Systeme ist die Einzelstück-Lieferung praktisch; die Regel-Lieferzeit beträgt drei Tage. Das Produkt unterliegt EU-Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte (2012/19/EU) und ist REACH-konform.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
120,00 × 140,00 × 50,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002270 |
| Produktfamilie |
Sammelschienen und Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
120,00 x 140,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0361 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
5 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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