Produktbeschreibung
Der Einschubrahmen 3VW8112-0BC01 ist Zubehör für die 3WL10-Leistungsschalter-Baureihe und ermöglicht die Rahmenmontage vierpoliger Schalter mit Flanschanschluss in Schaltschränken und Niederspannungsverteilern. Der Rahmen ist kundenseitig erweiterbar und dient als Pendant zu Einschubschaltern ohne Rahmen, wodurch flexibles Configurieren von Schaltanlagen ermöglicht wird. Das Zubehörteil wiegt 23,73 kg und wird in den Verpackungsmaßen 271 × 363 × 348 mm geliefert. Die Regellieferzeit beträgt fünf Tage. Der Rahmen erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 29. Juni 2017 und unterliegt der Exportkontrollbestimmung EAR99.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind der Aufbau von Schaltanlagen in der Prozessindustrie, im Anlagenbau sowie in Energieverteilsystemen, wo modulare Niederspannungsschalter platzsparend kombiniert werden. Eine zweite Anwendung liegt in der Instandhaltung und Modernisierung bestehender Schaltschranke, bei der 3WL10-Schalter nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Der Einschubrahmen gewährleistet sichere Montage und elektrische Verbindung der vierpoligen Schalterbauelemente. Passende Leistungsschalter und weitere Rahmenvarianten erhalten Sie in unserem Zubehörsortiment.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
271,00 × 363,00 × 348,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
271,00 x 363,00 x 348,00 mm |
| Nettogewicht |
23,73 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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