Produktbeschreibung
Der Einschubrahmen 3VW8112-0BB01 ist ein Montagezubehörteil für die Leistungsschalter der Serie 3WL10 in 4-poliger Ausführung. Der Rahmen ermöglicht die horizontale Rückseitenmontage und dient als Gehäuse- und Führungselement für den Schalter in Schaltanlagen und Niederspannungsverteilern. Die Konstruktion ist werkzeugnah dimensioniert und bietet eine sichere mechanische Befestigung sowie definierte Positionierung des Schalters im Schaltschrank. Das Nettogewicht beträgt 25 kg bei Verpackungsmaßen von 271 × 363 × 348 mm. Der Einschubrahmen ist seit 29. Juni 2017 konform zur RoHS-Richtlinie und erfüllt aktuelle Stoffbeschränkungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Aufrüstung bestehender 3WL10-Installationen auf horizontale Rückseitenmontage sowie die Erneuerung beschädigter Rahmenkonstruktionen in Schaltanlagen und Energieverteilzentralen. Auch beim Umbau von Schaltwand-Layouts ist der Rahmen ein häufig eingesetztes Austausch-Zubehörteil. Im Unterschied zum Leistungsschalter ohne Rahmen bietet die Rahmenlösung zusätzliche Stabilität und vereinfachte Handhabung beim Einbau und Ausbau. Als Originalzubehör von Siemens gewährleistet das Teil volle elektrotechnische und mechanische Kompatibilität mit der gesamten 3WL10-Serie.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
271,00 × 363,00 × 348,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
271,00 x 363,00 x 348,00 mm |
| Nettogewicht |
25,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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