Produktbeschreibung
Die Einlegekappe 3SB2901-7PD ist ein Ersatzteil für Leuchtmelder der Baureihe 3SB2 von Siemens. Sie verfügt über eine klare, transparente Oberfläche mit schwarzer Schrift und zeigt das grafische Symbol einer Pumpe. Die Kappe wird in die Leuchtmeldergehäuse eingelegt und ermöglicht eine sofortige visuelle Identifikation des Melders im Schaltschrank. Mit Abmessungen von 14 × 14 × 2 mm und einem Gewicht von nur 2 Gramm ist sie leicht zu handhaben und zu lagern. Die Kappe erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 1. Juli 2006 und unterliegt den geltenden REACH-Bestimmungen.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Maschinensteuerungen, Förderanlagen und Verpackungsmaschinen, wo Pumpenfunktionen optisch signalisiert werden müssen. In Photovoltaik-Wechselrichtern und dezentralen Energieanlagen markiert das Pumpen-Symbol Betriebszustände des Kühlkreislaufs. Weitere 3SB2-Einlegekappen sind mit unterschiedlichen Symbolen (Motor, Heizung, Alarm, Stopp) erhältlich und können je nach Anwendungskontext ausgetauscht werden. Bestell- und Lagerverwaltung wird durch die standardisierte Baureihe 3SB2 vereinfacht, da alle Kappen untereinander kompatibel sind.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0020 kg
|
| Artikelgewicht: |
0,0020 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
1,40 × 1,40 × 0,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Einlegeschilder und -kappen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
14,00 x 14,00 x 2,00 mm |
| Nettogewicht |
0,002 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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