Produktbeschreibung
Die Einlegekappe 3SB2901-7AQ ist ein Ersatzteil für Leuchtmelder der Serie 3SB2 von Siemens. Die Kappe ist transparent ausgeführt und trägt schwarze Schrift mit der Beschriftung »Störung«. Das Bauteil dient zur Kennzeichnung von Störmeldungen in Schaltschränken und Bedienfeld-Anordnungen. Die Einlegekappe ist Bestandteil der Produktfamilie der Einlegeschilder und -kappen für SIEMENS Befehlsgeräte und Signalgeber. Sie wird direkt in den Leuchtmelderkopf eingelegt und ermöglicht eine schnelle Betriebskennzeichnung ohne Werkzeug. Das Material erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie (seit 01.07.2006) und ist für europäische Märkte zertifiziert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Fehlerdiagnose-Anzeige in Verpackungsmaschinen, die Störmeldung in Förderanlagen sowie die Betriebszustands-Kennzeichnung in Energieverteilern.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest integrierten Beschriftungen ermöglicht die austauschbare Einlegekappe eine flexible Anpassung an sich ändernde Anforderungen ohne Austausch des gesamten Leuchtmelders. Das Nettogewicht beträgt 0,001 kg. Ersatzkappen dieser Art sind bei Wartungen und Reparaturen an Schaltschrank-Steuersystemen unverzichtbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
1,50 × 1,50 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000624 |
| Produktfamilie |
Einlegeschilder und -kappen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
10 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
15,00 x 15,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,001 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
10 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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