Produktbeschreibung
Der rückseitige Bolzenanschluss 3VA9473-0QF00 ist ein Zubehör-Set bestehend aus drei Bolzenanschlüssen für die Rückseitenmontage. Das Set passt zu den Leistungsschaltern der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64 von Siemens. Mit einem Nettogewicht von 0,902 kg ist das kompakte Set leicht zu handhaben und zu lagern. Die Lieferzeit beträgt regulär drei Tage. Der Bolzenanschluss ermöglicht eine sichere elektrische Verbindung auf der Rückseite der genannten Schalter und
Anwendungsbereiche
wird typischerweise in kompakten Schaltschrank-Layouts eingebaut, wo eine rückseitige Verschaltung erforderlich ist oder Platz spart. Das Zubehör ist RoHS-konform und unterliegt den Rückanmeldepflichten für Elektroaltgeräte gemäß Richtlinie 2012/19/EU. Es findet Anwendung in der Erweiterung und Wartung von Niederspannungsverteilern sowie bei der Nachrüstung von Leistungsschalter-Kombinationen im Maschinenbau und in Verpackungsanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu standardmäßigen Frontanschlüssen erlaubt die rückseitige Bolzenlösung eine platzsparende und flexible Verschaltung ohne Umleitungen. Das Set wird einzeln verpackt und ist für den sofortigen Einsatz im Schaltschrankbau verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,9020 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
190,00 × 106,00 × 103,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
190,00 x 106,00 x 103,00 mm |
| Nettogewicht |
0,902 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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