Produktbeschreibung
Die Anschlussverlängerung frontseitig 4 Stück ist Zubehör für die Siemens Niederspannungsschalter der Baureihen 3VA53/54 und 3VA63/64. Mit dieser Verlängerung lassen sich die Anschlüsse der Leistungsschalter frontseitig um zusätzliche Länge erweitern, was insbesondere bei beengten Platzverhältnissen im Schaltschrank oder bei nachträglichen Verdrahtungsanpassungen erforderlich wird. Die Verlängerung ermöglicht eine flexible Positionierung der Schalter und erleichtert die Anschlussarbeiten bei komplexen Schaltschrank-Layouts. Das Set enthält vier Stück und ist damit ausreichend für eine komplette Bestückung eines 4-poligen Schalters oder für mehrere Schalter mit teilweiser Nachrüstung. Das Zubehör ist bereits seit 2016 RoHS-konform zertifiziert und erfüllt die geltenden Anforderungen der Elektroschrott-Rücknahmepflicht nach der Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind der Schaltschrankbau bei Maschinenhersteller, die Nachrüstung bestehender Verteiler mit erweiterten Steuerungen sowie die Modernisierung älterer Anlagenkonfigurationen. Die Lieferzeit beträgt regulär 3 Tage, die Verpackung ist auf platzsparende Lagerung ausgelegt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,9740 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
183,00 × 96,00 × 36,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
183,00 x 96,00 x 36,00 mm |
| Nettogewicht |
0,974 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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