Produktbeschreibung
Der Blendrahmen 3VA9034-0SB20 ist eine Frontabdeckung für Niederspannungsleistungsschalter der Baureihe 3VA51. Die Ausschnittabmessungen betragen 101,6 x 70,7 mm in Breite und Höhe und entsprechen den Standardflächenmaßen für 4-polige Leistungsschalter mit TMTU-Zugang (Thermische Motorschutzauslöser). Der Rahmen wird direkt am Türausschnitt des Schaltschranks montiert und bildet eine ebene, professionelle Frontfläche um das Schaltgerät. Das Zubehörteil wiegt 47 Gramm und wird in einer Verpackungsgröße von 220 x 150 x 10 mm versendet. Der Blendrahmen gewährleistet eine saubere optische Integration des Leistungsschalters in die Schaltschrankfront und verhindert Verschmutzung oder Beschädigungen des Schaltgeräts durch Kontakt mit Gehäusekanten oder Nachbargeräten.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Frontgestaltung in Maschinensteuerungen, Verteilergehäusen und Antriebsschränken, wo mehrere Leistungsschalter nebeneinander angeordnet sind. Der Rahmen erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 1. Januar 2016 und unterliegt keinen Exportbeschränkungen. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0470 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0470 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
22,00 × 15,00 × 1,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
220,00 x 150,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,047 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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