Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8120-5AA15 ist eine Frontbeschriftung für SENTRON Reihenklemmen der Baugröße 10 und 16 mm². Das weiße Kunststoffschild wird per Schnappbefestigung montiert und hat eine Klemmenbreite von 10,2 mm. Es trägt die standardisierte Beschriftung L1, L2, L3, N, PE und wird vertikal angebracht. Das Schild ermöglicht eine sichere und normgerechte Kennzeichnung der Leiter in Schaltschränken und Steuerverteilern.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Phasenkennzeichnung in Niederspannungsverteilern mit Drehstromanschluss sowie die Neutralleiter- und Schutzleiter-Markierung in gemischten AC- und DC-Stromversorgungen. Besonders in größeren Schaltanlagen, wo mehrere Schaltmodule nebeneinander montiert werden, bietet das Schild eine Übersichtlichkeit, die Fehlverdrahtungen beim Anschluss und später bei Instandhaltungsarbeiten verhindert.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu aufgeklebten Papierlabeln bietet die Kunststoff-Schnappbefestigung Dauerhaftigkeit auch unter mechanischer Belastung und Vibrationen. Das Zubehör passt auf die SENTRON Reihenklemmen-Serie 8WH und ist in Lieferzeit ab 5 Tagen verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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1,00 × 1,00 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
10,00 x 10,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0002 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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