Produktbeschreibung
Das Bezeichnungsschild 8WH8120-4AB35 ist ein Frontbeschriftungselement aus der SENTRON Zubehörreihe für Reihenklemmen. Es ist speziell ausgelegt für die Kennzeichnung von Klemmen in der Größe 31–40 bei vertikaler Ausrichtung. Die Klemmenbreite beträgt 8,2 mm, die Befestigung erfolgt durch Schnappverriegelung ohne zusätzliche Werkzeuge. Das Material ist weiß und kompatibel mit Klemmengröße 6 mm². Die Montage auf der Vorderseite des Reihenklemmen-Blocks ermöglicht eine sichere, verschleißfreie Kennzeichnung. Das Schild wird einfach aufgesteckt und sitzt dauerhaft fest. Nettogewicht liegt bei nur 0,0002 kg; die Verpackungsmaße betragen 5,0 × 4,0 × 3,0 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendung: Schaltschrankbauer und Elektroplaner nutzen solche Bezeichnungsschilder zur Verdrahtungsdokumentation in Steuerungsverteilern, um Funktionszuordnung und Stromkreisnummern direkt am Klemmenblock lesbar zu machen. Dies spart Platz gegenüber separaten Beschriftungsleisten und reduziert Verwechslungsfehler bei Instandhaltung und Fehlerbehebung. Die Schnappbefestigung ermöglicht schnellen Austausch beschädigter oder veralteter Schilder ohne Demontage der Klemme. RoHS-konform seit 01.04.2006, REACH-konform. Lieferzeit regulär 5 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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0,50 × 0,40 × 0,30 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000761 |
| Produktfamilie |
SENTRON Zubehör für Reihenklemmen 8WH |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
5,00 x 4,00 x 3,00 mm |
| Nettogewicht |
0,0002 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
100 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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