Produktbeschreibung
Das Bemessungsstrommodul 3VW9011-0LF57 ist ein Austauschmodul für Leistungsschalter der Baureihen 3WL10 und 3VA27. Mit einer Bemessungsstromklasse von 1000 A ermöglicht das Modul die Anpassung der Schaltercharakteristik an veränderte Anforderungen in bestehenden Schaltanlagen. Das Modul verfügt über die Einstellung Überlastschutz L aus, wodurch die thermische Auslöseeinheit deaktiviert wird. Dies ermöglicht eine selektive Abstimmung mit vorgelagerten Schutzorganen in mehrstufigen Schutzkonzepten. Das Nettogewicht beträgt 0,02 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 140 × 90 × 61 mm. Das Modul erfüllt die RoHS-Anforderungen seit dem 29.06.2017 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Typische Anwendungsfälle sind die Nachrüstung von Leistungsschaltern in Niederspannungsverteilern sowie die Optimierung von Schutzabstimmungen in Maschinensteuerungen und Betriebsmittelverteilern. Weitere
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche ergeben sich bei der Anpassung von Schaltgeräten in Erweiterungen oder Modernisierungen bestehender Schaltanlagen. Das Modul wird als komplettes Zubehörteil im 1er-Pack geliefert und ist werkseits getestet.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,02 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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