Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK02M2/A323 ist eine Abgangsstelle für Schienenverteiler und dient der modularen Schaltanlagengestaltung in Niederspannungsverteilern. Das Gerät ist mit einem 1×3-poligen Leitungsschutzschalter MCB mit 32 A Bemessungsstrom und C-Charakteristik ausgestattet, der beide kapazitive und Kurzschlusslasten in industriellen Steuerkreisen effektiv beherrscht. Die Gehäusemasse betragen 320 mm (Länge) × 214 mm (Breite) × 160 mm (Höhe) bei einem Nettogewicht von 4,38 kg. Das Gerät ist für die Hutschienenmontage konzipiert und ermöglicht eine flexible und platzsparende Konfiguration von Stromverteilungen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Absicherung von Maschinensteuerungen, die Stromversorgung von Bedienfeldern und Sensornetzwerken in Verpackungsmaschinen sowie die Erstellung modularer Schaltschränke in der Automatisierungstechnik. Der Abgangskasten kann mit verschiedenen MCB-Typen kombiniert werden, um unterschiedliche Stromstärken und Auslösecharakteristiken abzudecken. Die RoHS-Richtlinie wird seit 1. Juli 2006 eingehalten, was die Einhaltung europäischer Umweltstandards gewährleistet. Die Regel-Lieferzeit beträgt 15 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,3800 kg
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| Artikelgewicht: |
4,3800 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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32,00 × 21,40 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
320,00 x 214,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
4,38 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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