Produktbeschreibung
Der Abgangskasten BD2-AK2M2/CEE325A323 ist eine Verteilkomponente für modulare Schienenverteiler-Systeme und dient der Abgangsführung in Niederspannungsanlagen. Das Gerät wird als Einzelstück geliefert und bietet eine kompakte Konstruktion mit den Abmessungen 320 × 305 × 160 mm bei einem Nettogewicht von 4,9 kg. Die CE-Zertifizierung und RoHS-Konformität nach der Richtlinie 2011/65/EU gewährleisten die Einhaltung europäischer Sicherheitsstandards für Energieverteilsysteme. Der Abgangskasten wird in der Regel innerhalb von 15 Tagen ab Bestellung versendet und ist damit für mittelfristige Projektplanungen in Schaltanlagenbau und Anlagentechnik geeignet. Typische
Anwendungsbereiche
Einsatzbereiche sind die Verteilstrukturierung in Schaltschränken für Automatisierungsanlagen sowie die Abgangsorganisation in dezentralen Energieverteilern für Produktionsmaschinen und Förderanlagen. In Kombination mit entsprechenden Hutschienen und Montagestationen ermöglicht der Kasten eine modulare und wartungsfreundliche Schaltanlagenkonfiguration. Das Produkt erfüllt die REACH-Informationspflicht gemäß Kandidatenliste und unterliegt keinen Exportbeschränkungen (AL: N, ECCN: N), was die weltweite Verfügbarkeit sichert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
4,9000 kg
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| Artikelgewicht: |
4,9000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
32,00 × 30,50 × 16,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000008 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
15 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
320,00 x 305,00 x 160,00 mm |
| Nettogewicht |
4,9 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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