Produktbeschreibung
Das Zylinderschloss KABA mit Sichtblende ist ein Zubehörteil für den Türkupplungsdrehantrieb 3VA der Baureihen 125, 150, 250, 400 und 600. Es wird mit Standard-Türöffnungsposition und Schlüsselnummer 3 geliefert und ermöglicht eine sichere und komfortable Bedienung des Schaltantriebs. Die Sichtblende verdeckt den Schließmechanismus und trägt zum gepflegten Gesamteindruck des Schaltgeräts bei. Das Schloss ist unmittelbar am Drehantrieb angebracht und arbeitet mechanisch über die Standard-Schließposition. Die Montage erfolgt werkzeugfrei durch einfaches Aufstecken auf den Antriebskopf.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfälle sind die Türverriegelung in Niederspannungs-Verteilschränken und Schaltanlagen, insbesondere in Fertigungsanlagen und Energieverteilstationen, wo eine einfache und sichere Zugangskontrolle erforderlich ist. In industriellen Steuerungsanlagen mit häufigen Wartungs- und Inspektionseingriffen reduziert das Zylinderschloss unbefugte Zugriffe auf Schaltkomponenten. Das Zubehör ist RoHS-konform seit 2016 und unterliegt der REACH-Informationspflicht. Das Nettogewicht beträgt 0,136 kg bei kompakten Verpackungsmaßen von 84 × 84 × 80 mm.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1360 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1360 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,40 × 8,40 × 8,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
84,00 x 84,00 x 80,00 mm |
| Nettogewicht |
0,136 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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