Produktbeschreibung
Das Zylinderschloss KABA 8UD1900-0MB05 ist eine Zubehörkomponente für Niederspannungsschalttechnik, konzipiert als Ersatzteil für Türkupplung und Seitenwand-Drehantrieb der 3VA-Serie von Siemens. Das Schloss wird mit Sichtblende ausgeführt und ist mit einem Not-Halt-Schlüssel der Nummer 1 bestückt. Die Konstruktion ermöglicht sichere Verriegelung und einfache Bedienung bei Schaltschrankzugriffen. Das Zylinderschloss
Anwendungsbereiche
findet Anwendung in Schaltschrankbau, wo es Schutztüren von Schaltanlagen verriegelt und den Zugriff auf stromführende Teile kontrolliert. Typische Einsatzfelder sind die Sicherung von Verteilerblöcken und Schaltschränken in Produktionsanlagen sowie die Kontrolle von Wartungszugriffen in Maschinenbauanwendungen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu standardisierten Universalschlössern bietet das KABA-System mit der Sichtblende zusätzliche Sichtprüfung des Schlosszustands ohne Demontage. Das Zubehörteil unterliegt der RoHS-Richtlinie (Konformität seit 01.06.2012) und ist EU-konform. Montage erfolgt direkt am Drehantrieb 3VA nach Siemens-Anleitung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,1320 kg
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| Artikelgewicht: |
0,1320 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
8,00 × 8,40 × 8,40 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
80,00 x 84,00 x 84,00 mm |
| Nettogewicht |
0,132 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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