Produktbeschreibung
Der Zusatzgriff 3VA9477-0GC11 ist ein Zubehörteil für Türkupplungsdrehantriebe und wird an den Leistungsschaltern der Baureihen 3VA53, 3VA54, 3VA63 und 3VA64 montiert. Der Griff ermöglicht eine sichere und ergonomische Bedienung des Drehantriebsmechanismus von außen, ohne direkt am Schaltgerät greifen zu müssen. Das Bauteil besteht aus robusten Kunststoff- und Metallkomponenten und ist nach RoHS-Richtlinie konform seit 01.01.2016 zertifiziert. Die Verpackungsmaße betragen 180 × 210 × 10 mm bei einem Nettogewicht von 61 Gramm. Der Grip wird werkzeuglos montiert und ermöglicht eine komfortable Handhabung des Türkupplungsmechanismus in engen Schaltschrankräumen.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Niederspannungsverteilungen in der Industrie, Verpackungsmaschinen und Energieverteilungsanlagen, wo häufig manuelle Schaltoperationen erforderlich sind. Bei Schaltschränken mit mehreren parallel geschalteten Leistungsschaltern verbessert der Zusatzgriff die Zugänglichkeit erheblich. Die Lieferfähigkeit ist mit einer Regel-Lieferzeit von drei Tagen gewährleistet, und das Zubehör ist als Einzelstück oder in Packungsmengen verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,0610 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
180,00 × 210,00 × 10,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör und Ersatzteile |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
180,00 x 210,00 x 10,00 mm |
| Nettogewicht |
0,061 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.01.2016 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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