Produktbeschreibung
Das Zubehör 3WA9111-0EK12 ist ein Umrüstsatz für 3-polige Leistungsschalter der Baugröße 2 aus der SENTRON-Reihe 3WA3. Der Satz ermöglicht eine Verlegung des internen Spannungsabgriffs an den Hauptstrombahnen von der unteren in die obere Position. Dies vereinfacht die Verdrahtung in Niederspannungsverteilern und Schaltschränken, wo der Zugriff auf die Spannungsabgriffe von oben ergonomischer ist. Das Zubehör ist gemäß IEC 60947-2 und UL 1066 für den Einsatz in Niederspannungsanlagen bis 1000 V AC zertifiziert. Die Montage erfolgt werkzeugfrei direkt am Hauptstromkreis des Schalters ohne zusätzliche Fremdstoffe.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Modernisierung bestehender Schaltschränke in Industrieanlagen sowie die Optimierung von Neuinstallationen mit hohen Verdrahtungsdichten. Das Zubehör ist stapelbar und lagert kompakt im Schaltschrank. Das Nettogewicht beträgt 0,318 kg. Mit dieser Umrüstung werden Installationszeiten reduziert und die Wartbarkeit des Verteilers erhöht, insbesondere in Kombination mit mehreren parallel angeordneten 3WA-Schaltern.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,3180 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA3, UL1066 / IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : 9N9999 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,318 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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