Produktbeschreibung
Das Zubehörteil 3WA9111-0BG13 ist eine Erdungsverbindung für die SENTRON-Leistungsschalterserie 3WA1 nach IEC 60947-2. Es stellt den leitfähigen Kontakt zwischen dem Einschubrahmen und dem offenen Leistungsschalter her und gewährleistet damit eine sichere Erdung im Schaltgerät. Das Modul ist für die Baugröße 3 mit 3-poliger Ausführung konzipiert und wird in den Einschubrahmen integriert. Das Nettogewicht beträgt 4 Kilogramm, die Verpackungsmaße sind 140 × 90 × 61 Millimeter. Das Produkt erfüllt die RoHS-Richtlinie seit dem 01.07.2020 und unterliegt der REACH-Informationspflicht.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Instandhaltung und Wartung von installierten 3WA-Leistungsschaltanlagen sowie der Austausch verschlissener oder fehlerhafter Erdungsmodule in bestehenden Schaltgerätekombinationen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Nachrüstung von älteren 3WA-Anlagen, bei denen die Erdungsverbindung erneuert oder verbessert werden soll. Die Regel-Lieferzeit liegt bei fünf Tagen. Ersatzteilbeschaffung und Dokumentation sollten immer unter Bezug auf die Original-Typnummer 3WA9111-0BG13 erfolgen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
4,0000 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA1, IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
4,00 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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