Produktbeschreibung
Die horizontalen Hauptanschlüsse 3WA9111-0AX30 sind Zubehörelemente für Leistungsschalter der Baureihe 3WA1 in Festeinbautechnik, Baugröße 2. Sie werden rückseitig montiert und ermöglichen die vierpol bereiche Verdrahtung von Schaltleistungsklassen S, M, H und E mit Bemessungsströmen bis 4000 A. Der Anschluss ist für die Anwendung in Niederspannungsverteilern und Schalttafeln ausgelegt. Die Komponente entspricht der internationalen Norm IEC 60947-2 und ist Bestandteil des SENTRON-Produktsystems von Siemens. Ein Satz enthält alle erforderlichen Anschlusskomponenten für einen kompletten Schalter. Die Verwendung wird notwendig bei Festeinbaumontage von 3WA1-Schaltern in Industrieanlagen, Energieversorgungsanlagen und Schaltanlagensteuerungen, wo eine rückseitige Anschlussführung erforderlich ist.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu aufsteckbaren Anschluss-Varianten ermöglicht die horizontale Ausführung eine optimierte Verdrahtungsgeometrie in beengten Schrankinnenräumen und reduziert die Montagezeit bei Großflächenverteilern. Nettogewicht 1,5 kg, Verpackungsmaße 140 × 90 × 61 mm. RoHS-konform seit 09.02.2024.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA1, IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
1,5 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 09.02.2024 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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