Produktbeschreibung
Das Zubehör 3WA9111-0AV31 ist eine Anschlusskomponente für Leistungsschalter der SENTRON-Baureihe 3WA1 nach IEC 60947-2. Es wird zur Realisierung von rückseitigen vertikalen Hauptanschlüssen für Einschubtechnik-Leistungsschalter verwendet und ermöglicht die flexible Positionierung der Anschlussöffnungen oben oder unten. Das Zubehörteil ist für Baugröße 3 bis 5000 A ausgelegt und wird als einzelne Einheit geliefert. Die Verpackungsmaße betragen 140 × 90 × 61 mm bei einem Nettogewicht von 6,397 kg. Das Teil ist gemäß RoHS-Richtlinie seit 01.07.2020 konform und erfüllt die REACH-Informationspflichten nach Artikel 33 der aktuellen Kandidatenliste.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verdrahtung von Leistungsschaltern in Hauptverteilungen und Schaltanlagen, wo rückseitige Anschlüsse zur Platzersparnis oder zur Einhaltung von Schaltschrankgeometrien erforderlich sind. Auch bei Umrüstungen bestehender 3WA-Installationen auf alternative Anschlussanordnungen kommt dieses Zubehör zum Einsatz. Eine Rücknahme dieses Zubehörteils ist gemäß WEEE-Richtlinie 2012/19/EU nicht erforderlich, da es keiner separaten Rücknahmepflicht unterliegt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
6,3970 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA1, IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
6,397 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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