Produktbeschreibung
Das Zubehörteil 3WA9111-0AV25 ist ein Ersatzteilsatz für die Leistungsschalterserie 3WA der SENTRON-Produktfamilie von Siemens. Der Satz umfasst rückseitig vertikale Hauptanschlüsse, die je nach Anwendung oben oder unten montiert werden können. Das Zubehör ist für die Baugröße 2 bis 4000 A ausgelegt und unterstützt alle Schaltvermögensvarianten S, M, H und E. Die 3-polige Ausführung ist speziell für Leistungsschalter in Einschubtechnik entwickelt. Der Satz basiert auf der internationalen Norm IEC 60947-2 für Niederspannungsschaltgeräte und ist nicht kompatibel mit der älteren 3WL1-Serie. Die Lieferzeit beträgt 5 Tage, das Nettogewicht liegt bei etwa 10,5 kg. Das Zubehör
Anwendungsbereiche
wird typischerweise beim Austausch von Schaltgeräten in Niederspannungsverteilern und beim Umbau von bestehenden 3WA-Systemen eingesetzt. Ein weiteres Einsatzfeld ist die Anpassung von Schaltkombinationen bei Wartungs- und Modernisierungsarbeiten an Fabrikationsanlagen und Elektroverteilzentralen. Die Verwendung von Originalzubehör gewährleistet die Einhaltung aller elektromagnetischen Verträglichkeit- und Sicherheitsvorgaben. RoHS-konform seit 01.07.2020.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
10,5260 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA1, IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
10,52588 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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