Produktbeschreibung
Das Zubehör 3WA9111-0AN84 ist ein Stützer-Set für die offenen Leistungsschalter der Baugröße 1 aus der SENTRON-Familie 3WA1 nach IEC 60947-2. Es ermöglicht die sichere und normgerechte Befestigung von drei Polkontakten plus Neutralleiter an DIN 43673 Frontanschlüssen. Das Set ist speziell für die mechanische und elektrische Stabilisierung der Anschlussverbindungen in Schaltanlagen und Niederspannungsverteilern konzipiert und erfüllt die aktuellen RoHS-Richtlinien seit dem 1. Juli 2020. Die Stützer sind ein essentielles Verschleißteil für den Betrieb offener Leistungsschalter in Niederspannungs-Schaltanlagen und dienen der verlässlichen Kontaktgebung im Dauerbetrieb.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Erneuerung von Verschleißteilen in bestehenden Schaltanlagen nach Wartung oder die Instandhaltung von Leistungsschaltern in Industrie-Stromverteilern. Das Zubehör ist unmittelbar kompatibel mit den offenen 3WA-Leistungsschaltern und erfordert keine zusätzlichen Anpassungen. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 5 Tage. Ersatzteilbeschaffung und Wartungsplanung werden damit unterstützt.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
1,0170 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
SENTRON Offene Leistungsschalter 3WA1, IEC 60947-2 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
1,017 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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