Produktbeschreibung
Der mechanische Zeitzähler 7KT5806 ist ein kompakter Betriebsstundenzähler für die Hutschienenmontage in Schaltschränken und Anlagensteuerungen. Das Gerät arbeitet mit einer Nennspannung von 115 V und einer Netzfrequenz von 60 Hz. Die mechanische Zählwerk-Konstruktion benötigt keine Batterien und ist wartungsarm. Das robuste Kunststoffgehäuse mit den Abmessungen 90 × 40 × 75 mm passt auf DIN-Hutschienen mit 35 mm Breite und wiegt nur 94 Gramm, was eine platzsparende Integration in bereits belegten Verteilern ermöglicht.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Betriebsstundenerfassung bei Elektromotoren, Transformatoren und anderen kontinuierlich betriebenen Anlagen sowie die Überwachung von Wartungsintervallen in Fertigungsanlagen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu digitalen Zeitzählern entfällt die Stromversorgung des Zählwerks selbst – eine externe Spannungsquelle triggert lediglich die Zählmechanik, was den Stromverbrauch minimiert. Der Zähler ist nach RoHS-Richtlinie konform und unterliegt der Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronik-Altgeräterichtlinie 2012/19/EU. Die Lieferzeit beträgt typischerweise fünf Werktage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0940 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0940 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
9,00 × 4,00 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001641 |
| Produktfamilie |
Zeit- und Impulszähler für Hutschienenmontage |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
90,00 x 40,00 x 75,00 mm |
| Nettogewicht |
0,094 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.06.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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