Produktbeschreibung
Der Winkelrollenhebel 3SE5000-0AF03-1AJ0 ist ein Antriebskopf für den Positionsschalter der Serie 3SE51 und besteht aus einem Edelstahlhebel mit einer 22 mm großen Kunststoffrolle. Die Konstruktion ermöglicht Schaltbetätigung auch bei extremen Temperaturen bis -40 °C. Das Edelstahlmaterial bietet hohe Korrosionsbeständigkeit in feuchten und aggressiven Umgebungen wie Waschstationen, Kühlhäusern oder chemischen Anlagen. Die Kunststoffrolle reduziert Verschleiß an den Nockenflächen und ermöglicht sanfte Betätigung ohne Aufpralleffekte.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Positionsüberwachung an Förderanlagen bei tiefen Temperaturen, die Endlagenerkennung in Kältekammern sowie die Wegeventil-Betätigung in Hydraulik- und Pneumatikschränken.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Metallhebeln mit direktem Nockenaufschlag bietet die Kunststoffrolle längere Lebensdauer und reduziert Schallentwicklung. Der Hebel wird direkt auf den Positionsschalter 3SE51 aufgesteckt und ermöglicht schnelle und werkzeuglose Montage. Versand erfolgt innerhalb von 5 Tagen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0350 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0350 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
7,50 × 6,50 × 3,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001487 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
75,00 x 65,00 x 30,00 mm |
| Nettogewicht |
0,035 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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