Produktbeschreibung
Der Winkel 8WD4208-0CD ist ein Kunststoff-Befestigungselement für die einseitige Wandmontage von Signalsäulen der Siemens-Serie 8WD42 mit 50 mm Durchmesser. Das Zubehörteil wird ohne integrierten Fuß und Rohr geliefert und ermöglicht eine platzsparende Anbringung an Wandflächen. Der Winkel besteht aus Kunststoff und ist damit korrosionsbeständig sowie leicht zu handhaben. Das Nettogewicht beträgt nur 0,03 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 57 × 55 × 50 mm. Das Material erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 2006 und unterliegt den REACH-Informationspflichten.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Montage von Signalsäulen an Schaltschrank-Außenseiten zur Maschinenstatus-Anzeige sowie die Befestigung an Maschinengestellen und Anlagengerüsten, wo Bodenplatzierung nicht möglich ist. Der Winkel ist Standardzubehör für alle 8WD42-Signalsäulenmodelle mit 50 mm Durchmesser und ermöglicht schnelle Umrüstungen ohne zusätzliche Konstruktionsarbeiten. Die Regel-Lieferzeit beträgt 3 Tage. Die Befestigung ist werkzeuggerecht ausgelegt und benötigt keine speziellen Installationshilfen.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0300 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0300 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
5,70 × 5,50 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000232 |
| Produktfamilie |
Signalsäulen 8WD42 mit Durchmesser 50 mm |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
57,00 x 55,00 x 50,00 mm |
| Nettogewicht |
0,03 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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