Produktbeschreibung
Die Wellenabstützung 3RV2926-0P von Siemens ist eine Abstützkomponente für den Türkupplungs-Drehantrieb und eignet sich für die Baugröße S00 bis S3. Die Komponente ist speziell für erschwerte Bedingungen konzipiert und wird in Niederspannungsschaltgeräten eingesetzt. Das Nettogewicht beträgt 0,00002 kg, die Verpackungsmaße liegen bei 115 x 85 x 60 mm. Die Mengeneinheit ist 1 Stück mit einer Verpackungsmenge von 1. Das Produkt erfüllt seit 01.10.2020 die Stoffbeschränkungen der RoHS-Richtlinie und unterliegt der REACH-Informationspflicht nach Artikel 33.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind Schaltschrank-Steuerungen mit motorischem Antrieb sowie Schaltanlagen mit Türkupplungssystemen, die hohen mechanischen Anforderungen unterliegen. Eine weitere Einsatzanwendung ist die Absicherung von Antriebsschaltern in Verpackungsmaschinen und Förderanlagen, wo Wellenführung erforderlich ist. Die Wellenabstützung unterscheidet sich von Standard-Befestigungselementen durch ihre spezialisierte Konstruktion für Drehantriebssysteme und die Integration in das modulare Schaltersystem von Siemens. Für die sachgerechte Installation sollte das Montagezubehör des entsprechenden Drehzahntriebs berücksichtigt werden.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,0200 kg
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| Artikelgewicht: |
0,0200 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
11,50 × 8,50 × 6,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001030 |
| Produktfamilie |
Drehantriebe |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
115,00 x 85,00 x 60,00 mm |
| Nettogewicht |
0,00002 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.10.2020 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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