Produktbeschreibung
Der Wechselantrieb 3RT1975-5AR31 ist eine Magnetspule für die Betätigung von Schützen der Baureihen 3RT107, 3RT127 und 3RT147. Der Antrieb unterstützt sowohl Wechselstrom (50 bis 60 Hz) als auch Gleichstrom und ist für eine Nennspannung von 440 bis 480 V ausgelegt. Die Sparschaltung reduziert die Wärmeverlustleistung nach dem Anschalten und ermöglicht damit effizientere Schaltschrankkonzepte mit geringeren Kühlungsanforderungen. Der Antrieb wird mittels Schraubanschluss an die Schützspule montiert und ermöglicht schnelle Austauschbarkeit bei Wartung und Instandhaltung.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Antriebssteuerungen in Produktionsmaschinen, Hebezeuge und Förderanlagen, wo Schütze häufig geschaltet werden und niedrige Ausfallraten gefordert sind. Weitere Anwendungen finden sich in Verteilerschränken für Motorsteuerungen sowie in dezentralen Schaltanlagen mit ferngesteuerten Schützen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu reinen Gleichstrom-Spulen ermöglicht die AC/DC-Kombinationsfähigkeit flexible Betätigungskonzepte, ohne den Antrieb wechseln zu müssen. Der Austausch ist werkzeuglos durchführbar und erfolgt ohne Neuverdrahtung des Schützes selbst.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
1,2800 kg
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| Artikelgewicht: |
1,2800 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
12,50 × 11,00 × 17,20 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC001043 |
| Produktfamilie |
Magnetspulen |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
125,00 x 110,00 x 172,00 mm |
| Nettogewicht |
1,28 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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