Produktbeschreibung
Der Wechseladapter 6AV7674-1LB50-0AA0 ist ein Befestigungselement für Siemens PRO-Geräte und Extension Units in Steuerungsanwendungen. Der Adapter vergrößert den Abstand zwischen PRO-Gerät und Extension Unit um 25,5 mm und ermöglicht dadurch deutlich ergonomischere und schnellere Montage- und Demontagearbeiten im laufenden Schaltschrankbetrieb. Lieferumfang ist ein Wechseladapter inklusive aller erforderlichen Befestigungsschrauben. Das Nettogewicht beträgt 387 g, die Verpackungsmaße sind 18,1 × 10,6 × 7,5 cm. Der Adapter erfüllt die RoHS-Richtlinie seit 11. Juli 2019 und unterliegt keinen Rücknahmepflichten nach der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Wartung und der Austausch von Steuerungsmodulen in beengten Schaltschrankumgebungen sowie die flexible Rekonfiguration von Maschinen- und Anlagensteuerungen. Der Wechseladapter ist besonders wertvoll, wenn PRO-Geräte häufig ausgetauscht oder nachgerüstet werden, da er den Manipulationsraum vergrößert und Beschädigungen an benachbarten Komponenten vermindert. Die Lieferzeit beträgt regulär 70 Tage.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,3870 kg
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| Artikelgewicht: |
0,3870 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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18,10 × 10,60 × 7,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002584 |
| Produktfamilie |
Befestigungselemente |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
70 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
18,1 x 10,6 x 7,5 cm |
| Nettogewicht |
0,387 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 11.07.2019 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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