Produktbeschreibung
Der ALPHA 400 DIN Wandverteiler ist ein Aufputz-Installationsverteiler der Serie ALPHA 400 mit IP44-Schutzart und Schutzklasse 2. Das Leergehäuse bietet die Grundkonstruktion für individuell konfigurierte Elektroverteilungen im Anlagenbau und Schaltschrankbau. Die Abmessungen betragen Höhe 1400 mm, Breite 1300 mm und Tiefe 210 mm. Das Gesamtgewicht liegt bei 48,6 kg, die Nennspannung beträgt 400 V. Der Verteiler ist nach ETIM-Klasse EC000058 als Leergehäuse klassifiziert und gehört zur Gruppe der Elektroverteiler-Systeme.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Aufputz-Installation in Produktionsstätten, die Verteilung von Steuerstromkreisen in Verpackungsmaschinen und die Feldmontage von Niederspannungsverteilungen in dezentralen Schaltungsräumen. Der robuste Stahlbau mit RAL 9016 Pulverbeschichtung ermöglicht eine lange Lebensdauer unter industriellen Bedingungen. Die standardisierte Gehäusebauform ermöglicht Erweiterungen durch modulare Zubehörsysteme und ist mit gängigen DIN-Schienen und Klemmen bestückt. Montage erfolgt werkzeuglos durch Aufputzbefestigung an der Wand.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
48,6000 kg
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| Artikelgewicht: |
48,6000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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146,50 × 136,50 × 27,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000058 |
| Produktfamilie |
ALPHA 400 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
7 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
1.465,00 x 1.365,00 x 275,00 mm |
| Nettogewicht |
48,6 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.04.2010 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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