Produktbeschreibung
Der ALPHA 160 DIN UP-Wandverteiler IP31 ist ein Unterputz-Leergehäuse für die Installation von Schaltanlagen in Wohngebäuden und gewerblichen Objekten. Das verzinkte Stahlblechgehäuse hat die Abmessungen 800 mm Höhe × 800 mm Breite × 120 mm Tiefe und erfüllt die Schutzart IP31 zum Schutz vor Fremdkörpern und Spritzwasser. Die Schutzklasse II nach EN 61439-3 und EN 60670-1 bietet doppelte Isolationssicherheit ohne Schutzleiteranforderung. Das Gehäuse wiegt 21 kg und wird werkzeuglos montiert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen sind die Aufnahme von Leitungsschutzschaltern, FI-Schaltern und Stromverteilmodulen in Einfamilienhäusern sowie die Verdrahtung von Unterverteiler-Anlagen auf Baustellen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu aufputz-montierten Verteilern ermöglicht die unterputz-Bauweise eine bündig mit der Wand abschließende, flächensparendere Integration in modernen Raumkonzepten. Für Mehrfamilienhäuser oder industrielle Anwendungen mit höheren Stückzahlen existieren ALPHA-Serien mit größeren Abmessungen oder erhöhter Schutzart IP54. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie und unterliegt den europäischen Recycling-Anforderungen nach 2012/19/EU.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
21,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
21,0000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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96,00 × 96,00 × 21,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000058 |
| Produktfamilie |
ALPHA 160 |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
8 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
960,00 x 960,00 x 210,00 mm |
| Nettogewicht |
21,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2021 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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