Produktbeschreibung
Das Wandgehäuse 5SW3006 ist ein Installationsgehäuse mit Schutzart IP40 für die Unterputzmontage von Kleingeräten in Elektroverteilern. Das Gehäuse ist grau gefärbt und bietet Platz für Installationsgeräte mit einer maximalen Breite von 2,5 Tragschienen-Einheiten (TE). Es dient als Basiskomponente für die Aufnahme und Anordnung von Schutzschaltern, Fehlerstromschutzschaltern, Überspannungsableitern und anderen DIN-Hutschienen-Geräten. Die IP40-Klassifizierung schützt die installierten Komponenten vor Verschmutzung und Kontakt mit Gegenständen größer als 1 mm. Das Gehäuse wiegt etwa 131 Gramm und ist mit den Abmessungen 200 x 300 x 5 mm kompakt dimensioniert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind Installationsverteiler in Wohngebäuden sowie kleine Schaltanlagen in Büro- und Gewerbebauten. Auch bei der Nachausrüstung von Bestandsanlagen oder für Schaltschrank-Subverteilungen wird dieses Gehäuse häufig verwendet. Das Produkt ist Teil der Siemens-Zusatzkomponenten und unterliegt den europäischen Regelungen zur Elektroschrott-Rücknahme. Die Lieferfähigkeit ist mit etwa 35 Tagen angegeben.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,1310 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
200,00 × 300,00 × 5,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000214 |
| Produktfamilie |
Zusatzkomponenten |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
35 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
200,00 x 300,00 x 5,00 mm |
| Nettogewicht |
0,131 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Nicht verfügbar |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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