Produktbeschreibung
Das Vorschaltmodul 3UG4983-2AA01 ist eine Erweiterungseinheit für das Isolations-Überwachungsrelais 3UG4583 von Siemens. Das Modul ermöglicht den Betrieb des 3UG4583 in Hochspannungsnetzen mit bis zu 690 V AC oder 1000 V DC. Der Anschluss erfolgt über Federzuganschluss (Push-In), was eine werkzeuglose und sichere Verdrahtung gewährleistet. Das Modul ist kompakt dimensioniert (110 × 95 × 55 mm) und wiegt nur 0,2 kg, sodass es sich problemlos in Schaltschränken und Steuerverteilern integrieren lässt.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Isolationsüberwachung in Hochspannungsschaltanlagen, Energieversorgungsnetzen und Industrieanlagen mit erweiterten Spannungsanforderungen. Das Modul ist besonders wertvoll in Systemen, bei denen das Standard-3UG4583 die erforderliche Netzspannung nicht abdeckt und eine Nachaufrüstung ohne kompletten Austausch des Relais-Systems geplant ist. Durch die Push-In-Anschlusstechnik reduziert sich der Verdrahtungsaufwand erheblich. Das Produkt erfüllt die aktuellen EU-Richtlinien (RoHS, REACH) und unterliegt den geltenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Rücknahmepflichten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2000 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
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11,00 × 9,50 × 5,50 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002586 |
| Produktfamilie |
Isolationsüberwachung |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
3 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
110,00 x 95,00 x 55,00 mm |
| Nettogewicht |
0,2 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.05.2012 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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