Produktbeschreibung
Der SITRANS LVL200 ist ein Vibrationsgrenzschalter von Siemens zur Füllstand- und Materialdetektion in Flüssigkeiten und Schlämmen. Das Gerät wird von oben eingebaut und bietet Rohrverlängerungsoptionen bis zu 6 Meter Länge. Die elektronische Schaltlogik arbeitet kontaktlos mit einem AC/DC-Spannungsbereich von 20 bis 250 Volt. Der Schalter ist mit der ATEX-Zulassung II 2G Ex d IIC T6 ausgestattet und erfüllt damit die Anforderungen für explosionsgefährdete Bereiche der Gruppe 2 (Flüssigkeitsoberflächen mit Gas/Dampfgemischen). Die Ausführung mit Rohrverlängerung ermöglicht den Einsatz in tiefen Behältern und Lagertanks, wo eine Montage von oben erforderlich ist.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Materialverwaltung in Chemieanlagen, die Behälterüberwachung in Raffinerien sowie die Prozessoptimierung in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Der Schalter eignet sich besonders für Medien mit hohen Viskositäten, da die Vibrationserkennung unabhängig von Dichteänderungen funktioniert. In Prozessleitsystemen dient das Gerät als Grenzwertgeber für Steuerlogiken. Die RoHS-Konformität (seit 20.07.2017) und die WHG-Zulassung sichern die Einhaltung europäischer Umweltstandards.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
2,0000 kg
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| Artikelgewicht: |
2,0000 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC004309 |
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
20 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
2,00 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 20.07.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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