Produktbeschreibung
Der SITRANS LVL100 ist ein kompakter Vibrationsgrenzschalter für die Füllstand- und Materialdetektion in Flüssigkeiten und Schlämmen. Das Gerät verfügt über eine Eintauchtiefe von 40 mm, einen Prozessanschluss G 3/4" mit PN 64 Druckfestigkeit und ein Gehäuse aus Edelstahl 316L. Die Elektronik arbeitet mit Transistorausgang PNP und wird mit 10 bis 55 V DC versorgt. Der Temperaturbereich des Prozessmediums liegt zwischen –40 und +100 °C, was den Einsatz in kalten und heißen Anwendungen ermöglicht. In der Abwasserwirtschaft wird der Schalter zur Überfüllsicherung nach WHG eingesetzt, etwa bei Klärbecken und Speicherbehältern, um unkontrolliertes Überströmen zu vermeiden. In der Prozessindustrie dient das Gerät der Materialdetektion in Schlammaufbereitungsanlagen und Lagertanks, wo eine Level-Kontrolle erforderlich ist.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Vergleich zu kapazitiven oder Druckniveauschaltern arbeitet die Vibrationserkennung des SITRANS LVL100 unabhängig von Schaumbildung und Adhäsion des Prozessmediums an der Sensoroberfläche. Die Corrosion-Resistenz durch 316L-Edelstahl garantiert lange Lebensdauer auch in aggressiven Medien. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie und ist unter die Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte (2012/19/EU) registriert.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
0,2500 kg
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| Artikelgewicht: |
0,2500 kg
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Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| Produktfamilie |
Bestelldatenübersicht |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
17 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
Nicht verfügbar |
| Nettogewicht |
0,25 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Ja |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 20.07.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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