Produktbeschreibung
Das Verzögerungsgerät 3VW9011-0AE15 ist eine einstellbare Zeitverzögerungseinheit für Unterspannungsauslöser mit 60 V AC/DC Nennspannung. Es montiert auf Hutschiene 35 mm und fungiert als Zubehörteil für die Leistungsschalter-Serie 3WL10 und 3VA27 von Siemens. Die Zeitverzögerung lässt sich werkzeuglos einstellen und ermöglicht eine flexible Anpassung an verschiedene Schutzfunktionsanforderungen. Das Gerät wiegt 0,23 kg und misst in der Verpackung 140 × 90 × 61 mm.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Realisierung von gestuften Abschaltungslogiken in Niederspannungsverteilern sowie die Koordination von Schutzfunktionen in Schaltschränken für Prozesssteuerungen. In Pumpenstationen und Förderanlagen wird das Verzögerungsgerät eingesetzt, um eine zeitgestaffelte Abschaltung mehrerer Motoren zu ermöglichen und damit Anlaufströme zu begrenzen. Das Gerät erfüllt die RoHS-Direktive seit dem 29. Juni 2017 und unterliegt keinen Rücknahmepflichten gemäß der ElektroG-Richtlinie 2012/19/EU. Die Regel-Lieferzeit beträgt fünf Tage. Das Zubehörteil lässt sich schnell und ohne zusätzliches Werkzeug an bestehende Schaltgeräte-Anordnungen nachrüsten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,23 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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