Produktbeschreibung
Das Verzögerungsgerät 3VW9011-0AE12 ist eine einstellbare Zubehörkomponente für Unterspannungsauslöser der Baureihe UVR und arbeitet mit Spannungen von 110 bis 127 V im Wechsel- und Gleichstrombereich. Das Gerät ist für die Montage auf Hutschienen 35 mm konstruiert und dient als Erweiterung für Leistungsschalter der Serie 3WL10 und 3VA27. Die Verzögerungsfunktion ermöglicht es, Schaltungsvorgänge zeitlich gesteuert auszulösen und damit Stoßströme oder ungewollte Mehrfachschaltungen zu vermeiden. Das Gerät wiegt 0,23 kg und passt in ein Verpackungsmaß von 140 × 90 × 61 mm, was eine platzsparende Lagerung und den Transport in Schaltschrank-Konfektionierungsbetrieben erleichtert.
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungsfelder sind die Zeitverzögerung beim Abschalten von DC-Versorgungen in Verpackungsmaschinen sowie die Verzögerung von Unterspannungsauslösungen in Stromverteilern bei der Wiederanfahrt nach Netzausfällen. Eine weitere häufige Verwendung liegt in der Schutzkoordination von Steuerstromkreisen, wo zeitliche Abstimmung zwischen mehreren Schaltgeräten notwendig ist. Das Gerät erfüllt die RoHS-Richtlinie seit Juni 2017 und unterliegt den Bestimmungen von REACH. Das Verzögerungsgerät wird als Einzelstück geliefert und ist ab Lager mit einer Lieferzeit von 5 Tagen verfügbar.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,23 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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