Produktbeschreibung
Das Verzögerungsgerät 3VW9011-0AE11 ist ein einstellbares Zubehörteil für Unterspannungsauslöser UVR der Baureihe 48 V AC/DC. Es dient der zeitgesteuerten Auslöseverzögerung bei Unterspannungsereignissen in Leistungsschaltern und wird auf Hutschiene montiert. Die Verzögerungszeit ist einstellbar und ermöglicht eine präzise Anpassung an die Schaltschrank-Steuerlogik. Das Gerät ist für die Kombination mit Leistungsschaltern der Typen 3WL10 und 3VA27 konzipiert und wird als Hutschienen-Komponente direkt im Schaltschrank installiert.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Verzögerung von Notaus-Funktionen in Antriebssteuerschränken sowie die gestaffelte Abschaltung von Stromkreisen in Verteileranlagen, um Stoßströme zu minimieren. Ein weiterer Anwendungsbereich liegt in der kontrollierten Freigabeverzögerung bei Wiederanlauf nach Spannungsausfällen in Produktionsmaschinen und Fördersystemen.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu fest konfigurierten Auslösern erlaubt die Einstellbarkeit eine flexible Anpassung an projektspezifische Timing-Anforderungen ohne Komponentenwechsel. Montage und Anschluss erfolgen standardisiert an den UVR-Auslösern; erforderliche Zuleitungen und Steckkontakte sind Bestandteile der jeweiligen Leistungsschalter-Ausrüstung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Artikelgewicht: |
0,2300 kg
|
| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
140,00 × 90,00 × 61,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC002498 |
| Produktfamilie |
Zubehör |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : EAR99 |
| Regel-Lieferzeit |
5 Tag(e) |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
140,00 x 90,00 x 61,00 mm |
| Nettogewicht |
0,23 kg
|
| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 29.06.2017 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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