Produktbeschreibung
Die Verteilereinspeisung BD2C-400-VE ist ein Einspeisekasten für Schienenverteiler und dient der zentralen Stromzuführung in Schaltanlagen und Energieverteilsystemen. Sie ist für Bemessungsströme bis 400 A ausgelegt und bildet die Schnittstelle zwischen Haupteinspeisung und den angeschlossenen Hutschienensystemen. Die Baugruppe erfüllt die aktuellen Richtlinien der RoHS-Direktive seit 01.07.2006 und unterliegt der REACH-Informationspflicht gemäß Kandidatenliste. Abmessungen: 300 × 300 × 150 mm, Nettogewicht 6,5 kg pro Stück.
Anwendungsbereiche
Typische Einsatzfelder sind die Stromverteilung in Schaltschrankanlagen, die Versorgung von Automations- und Steuerverteilern in der Fabrikautomation sowie die Haupteinspeisung in dezentralisierten Energieverteilsystemen für Produktionsanlagen und Maschinenbau.
Vorteile gegenüber Alternativen
Im Unterschied zu einfachen Anschlussleistenmodulen bietet der BD2C-400-VE als spezialisierter Einspeisekasten eine robuste Konstruktion für höhere Stromstärken und sichere galvanische Trennung der Verteilzonen. Die Lieferung erfolgt auf Anfrage. Zubehör und spezifische Verdrahtungen sind je nach Anlagenanforderung separat zu konfigurieren.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Siemens AG Digital Industries - Deutschland
Siemenspromenade 2
Baden-Württemberg
Erlangen, Deutschland, 91058
contact@siemens.com
https://www.siemens.com
| Versandgewicht: |
6,5000 kg
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| Artikelgewicht: |
6,5000 kg
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| Abmessungen
( Länge × Breite × Höhe ):
|
30,00 × 30,00 × 15,00 cm |
Technische Daten
Kommerziell - Produktbezogen
| ETIM 9.0 |
EC000122 |
| Produktfamilie |
– |
Kommerziell - Lieferbezogen
| Exportkontrollbestimmungen |
AL : N / ECCN : N |
| Regel-Lieferzeit |
Auf Anfrage |
| Verpackungsmaße (L x B x H) |
300,00 x 300,00 x 150,00 mm |
| Nettogewicht |
6,5 kg
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| Mengeneinheit |
1 Stück |
| Verpackungsmenge |
1 |
| Mindestbestellmenge |
1 |
| Gefahrgut |
Nein |
Kommerziell - Umweltbezogen
| Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) |
Nein |
| Einhaltung der Stoffbeschränkungen gemäß RoHS-Richtlinie |
Seit: 01.07.2006 |
| REACH Art. 33 Informationspflicht gemäß der aktuellen Kandidatenliste |
Reach Information |
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